Praktika

Praktika sind an den Standorten Berlin, Hamburg und Köln in den Bereichen Camera, Lighting oder Grip möglich. Unsere Praktikanten erwartet eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einer lebhaften Branche, sowie fähige und humorvolle Kollegen. Voraussetzungen für ein Praktikum sind Führerschein B/BE, technische Kenntnisse und Erfahrungen, Teamfähigkeit, Flexibilität, Zuverlässigkeit, Selbständigkeit sowie hohes Engagement.

Die Praktikumsvergütung beträgt 450€ und umfasst bei Bedarf die ÖPNV-Monatskarte. Wenn Du Lust hast für uns tätig zu werden, sende uns bitte Deine Bewerbung mit Lebenslauf und fachlichen Nachweisen per E-Mail. Am besten informierst Du uns schon im Anschreiben, welche Art von Praktikum es sein soll (siehe Richtlinien für Praktika) und fügst ggf. die entsprechenden Bescheinigungen bei.



  • Richtlinien für Praktika

Richtlinien für Praktika

Pflichtpraktikum - Orientierungspraktikum - Ausbildungsbegleitendes Praktikum - Praktikum nach Langzeitarbeitslosigkeit

Pflichtpraktikum

Hierbei handelt es sich um ein Praktikum im Rahmen einer Ausbildung oder als Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums. Cinegate als Praktikumsbetrieb benötigt für das Praktikum eine Bestätigung des Bildungsträgers über dieses Pflichtpraktikum sowie eine Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung. Die Dauer dieses Praktikums ist nicht festgelegt.


Orientierungspraktikum

Hierbei handelt es sich um ein Praktikum, dass zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums (§22 Abs. 1 Nr.2 MiLoG) dient. Der Praktikumsbetrieb muss einen erkennbaren inhaltlichen Bezug zu einer vom Praktikanten grundsätzlich aufnehmbaren Ausbildung (bzw. zu einem Studium) aufweisen. Die Dauer des Praktikums ist auf drei Monate befristet.


Berufs- oder hochschulausbildungsbegleitendes Praktikum

Ein solches Praktikum unterscheidet sich von einem Pflichtpraktikum dadurch, dass dessen Absolvierung nicht im Rahmen eines Studiums etc. vorgeschrieben ist, sondern allein der Erlangung zusätzlicher beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten, etc. dient. Von einem Orientierungspraktikum unterscheidet es sich dadurch, dass es nach Aufnahme einer Berufsausbildung oder Aufnahme eines Studiums absolviert wird. Die Voraussetzung dafür ist also, dass eine Berufsausbildung oder ein Studium absolviert wird und das Praktikum einen erkennbaren inhaltlichen Bezug zu dieser Ausbildung aufweist. Eine Bescheinigung über die Absolvierung einer Berufs- oder Hochschulausbildung ist unverzichtbar.


Praktikum nach Langzeitarbeitslosigkeit

Für Langzeitarbeitslose gelten diese vorgenannten Kriterien nicht. Diese können ein Praktikum von sechs Monaten unabhängig von den Bescheinigungen / Voraussetzungen beim Praktikumsbetrieb absolvieren.

Kontakt

Unsere Ansprechpartnerin für Personalthemen

Katrin Müller

Telefon: 030 - 390 417 - 310
E-Mail: bewerbungen@cinegate.de

 

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